Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
PRISM Events, Tobias Lieckfeldt
Beuthnerweg 24, 16515 Oranienburg
(nachfolgend „PRISM Events“ genannt)
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen PRISM Events und Ihren Vertragspartnern. Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit schriftlicher Genehmigung von PRISM Events abgeändert werden. Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. Vertragspartners sind insofern rechtsunwirksam, es sei denn, es wird eine schriftliche Bestätigung seitens PRISM Events erteilt.
2. Angebot und Abschluss
2.1. Sämtliche Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für PRISM Events unverbindlich.
2.2. Die Weitergabe von Angeboten von PRISM Events an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von PRISM Events erlaubt.
2.3. Alle Preisangaben pro Teilnehmer sowie Preisangaben für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen werden auf Basis von Tarifunterlagen und Preisangaben der Leistungsträger erstellt. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.
2.4. Alle Kalkulationen unterliegen den im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahlen. Abweichungen von einer Mindestteilnehmerzahl erfordern eine neue Kalkulation und berechtigen PRISM Events zur Anpassung des Budgets auf die tatsächliche Teilnehmerzahl. Erhebliche Budgetabweichungen, die aufgrund von Mehr- oder Minderbeteiligungen entstehen, sind dem Kunden unaufgefordert schriftlich von PRISM Events mitzuteilen, wenn der Zeitraum zischen Feststellung der Teilnehmerdifferenz und Veranstaltungsbeginn eine Überarbeitung des Budgets nach billigem Ermessen zulässt. Diese Überarbeitung kann andererseits auch im Rahmen der Endabrechnung erfolgen, sofern kurzfristig die geplante Teilnehmerzahl von der zu Veranstaltungsbeginn feststehenden Teilnehmerzahl abweicht.
2.5. Für die Konzeption von Veranstaltungsprogrammen oder sonstigen Leistungen, die im Rahmen einer Ausschreibung von PRISM Events auf schriftliche Aufforderung vom Kunden hin angefertigt werden, berechnet PRISM Events ein Honorar von 2% des vorgegebenen Budgets, mindestens jedoch EUR 250,00. Ist ein Budget nicht vorgegeben, gilt der angebotene Auftragswert als Bezugsgröße. Das Konzeptionshonorar ist fällig bei Mitteilung der Absage, es entfällt bei Auftragserteilung.
2.6. Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Seiten.
2.7. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Vertrag gilt als rechtskräftig, wenn PRISM Events die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt ist. PRISM Events ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.
3. Rücktritt vom Vertrag
3.1. Tritt der Kunde, ohne wegen eines PRISM Events zurechenbaren Grundes hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück, so stehen PRISM Events als Ersatz für den entgangenen Gewinn, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts folgende Prozentsätze vom vereinbarten Agenturhonorars bzw. Auftragswertes zu:
nach Auftragserteilung 25%
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 35%
bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
bis 07 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80%
weniger als 07 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100%
3.2. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der tatsächlich entgangene Gewinn niedriger war. PRISM Events ist zur Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens berechtigt.
3.3. Alle Spesen und vereinbarten Vergütungen für die bis zum Stornierungszeitpunkt geleisteten Aufwendungen sowie alle Fremdkosten, Stornierungs- und Rücktrittskosten sind in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden zu zahlen. Nach dieser Zahlungsfrist erhöhen sich die geltend gemachten Forderungen um die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bankkreditsätze bis zum Zahlungseingang bei PRISM Events.
3.4. Vorausleistungen an Leistungsträger, die PRISM Events aus vom Kunden geleisteten Depositzahlungen erbracht hat, werden insoweit an diesen zurückerstattet, als sie an PRISM Events von den betreffenden Leistungsträgern zurückgezahlt werden. PRISM Events ist nicht verpflichtet, wegen einer Rückzahlung von Vorausleistungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diesbezügliche Ansprüche tritt PRISM Events an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an.
3.5. Im Falle einer zeitgleichen Verschiebung des Veranstaltungsdatums durch den Kunden bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen 10% des vereinbarten Agenturhonorars bzw. Auftragswertes als Umbuchungsgebühr zuzüglich aller in Verbindung mit der Umbuchung entstehenden Eigen- und Fremdkosten, wenn die Veranstaltung innerhalb der nächsten 12 Monate abgewickelt wird. Liegen zwischen ursprünglichem und neuem Veranstaltungsdatum mehr als 12 Monate, ist PRISM Events berechtigt, Kosten in Höhe der unter Punkt 3.1 genannten Prozentsätze geltend zu machen.
4. Rücktritt infolge höherer Gewalt
4.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder gleichgewichtige Vorfälle, und zwar gleichgültig, ob diese bei PRISM Events oder seinen Leistungsträgern eintreten, berechtigen beide Teile zum Rücktritt.
4.2. Im Falle des Rücktritts kann PRISM Events für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach §471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
4.3. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfüllter Lieferungen oder Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn, PRISM Events selbst fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4.4. PRISM Events haftet nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungs-, und Verrichtungsgehilfen. Durch diesen Ausschluss wird die persönliche Haftung des Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für eigenes Verschulden nicht berührt.
5. Zahlung
5.1. Nach Auftragserteilung durch den Kunden wird PRISM Events einen projektbezogenen Zahlungsplan erstellen, der automatisch Gültigkeit erlangt, sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen schriftlich widerspricht. Wird kein Zahlungsplan erstellt, geltende folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart, sofern nicht anders im Angebot festgelegt:
Auftragswert bis EUR 1.500,00:
– ungekürzt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt
Auftragswert über EUR 1.500,00:
– 80% des Auftragswertes bei Beauftragung / Auftragserteilung
– verbleibender Rest mit der Endabrechnung innerhalb von 14 Tagen
5.2. Depositzahlungen, die zur Sicherstellung von Dienstleistungen an Dritte zu zahlen sind, werden von PRISM Events gesondert in Rechnung gestellt.
5.3. Personalkosten für Sonderleistungen und zusätzliche Bestellungen während der Veranstaltung werden nach Erledigung mit den nachstehenden Honorarsätzen berechnet, wenn nicht anders vereinbart:
Arbeitstag Projektleitung 10 Std. EUR 650,00
Arbeitstag Techniker (Ton, Licht) 10 Std. EUR 400,00
Arbeitstag Techniker (Video, Rigging) 10 Std. EUR 420,00
Arbeitstag Operator (Ton, Licht) 10 Std. EUR 450,00
Arbeitstag Operator (Video) 10 Std. EUR 500,00
Personalkosten durch zusätzlich gebuchtes Personal kann höher ausfallen und wird im Angebot separat berücksichtigt.
5.4. Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, netto und ohne Skonto bei Erhalt fällig
5.5. Fremdkosten werden in voller Höhe, zuzüglich Mehrwertsteuer weiter berechnet.
5.6. Der Kunde erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten einverstanden.
6. Lieferung, Leistung, Abnahme
6.1. Die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Teilnehmerzahlen sowie die vereinbarten Depositzahlungen und sonstige Zahlungen rechtzeitig und vertragsgemäß zur Verfügung gestellt hat.
6.2. Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch PRISM Events veranlasst sind und um Übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen.
6.3. Sämtliche sich im Verleih befindlichen Mietgegenstände von PRISM Events unterliegen der persönlichen Haftung des Kunden bzw. Mieters. Schriftliche sowie mündliche Zusagen bzw. Vereinbarungen sind für den Kunden bindend. Für grobes Verschulden durch Fehlinformationen und dadurch sich ergebende Schäden haftet der Kunde.
6.4. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen und Leistungen von durch PRISM Events beauftragten Leistungsträgern haftet PRISM Events grundsätzlich nicht. PRISM Events verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen Leistungsträger an den Kunden abzutreten.
6.5. Bei Sonderanfertigungen, Vervielfältigungen, Druck- und Presserzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% sowie geringfügige Farbabweichungen und Veränderungen zulässig.
6.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die PRISM Events die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Leistungsträgern von PRISM Events oder deren Unterlieferanten oder Unterleistungsträgern eintreten – hat PRISM Events auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen PRISM Events die Lieferung oder Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und PRISM Events erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag vollständig erfüllen zu können.
7. Beanstandung bei Schadlieferung
7.1. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Rügen binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen.
7.2. Bei berechtigten Beanstandungen leistet PRISM Events nach seiner Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Die Ersatzleistung bezieht sich jedoch nur auf die mit einem Mangel behafteten Teile.
7.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde PRISM Events die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung.
8. Haftung
8.1. Allgemeine Haftungsbeschränkung:
Für Schäden des Kunden haftet PRISM Events nur soweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht direkte Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht sind und solche Mängelschäden, gegen welche die zugesicherten Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten.
Haftet PRISM Events nach Vorstehendem, darf die Verpflichtung zum Schadenersatz den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den PRISM Events bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der ihr dann bekannten Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.
Die in diesem Abschnitt vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von PRISM Events. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit PRISM Events selber oder deren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen sollte. PRISM Events haftet nicht für grobes Verschulden Ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, deren persönliche Haftung für ihr eigenes, grobes Verschulden hiervon nicht berührt wird.
8.2. Vermittelt PRISM Events ausdrücklich im fremden Namen, so haftet PRISM Events nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung nicht für die Leistungserbringung selbst.
8.3. PRISM Events haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Dies gilt insbesondere für kurzfristig vor Ort anberaumte Zusatzleistungen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. PRISM Events behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von PRISM Events in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Selbstsicherung übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind PRISM Events unverzüglich mitzuteilen.
9.2. PRISM Events verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
10. Verwahrung von Kundeneigentum
10.1. Die Aufbewahrung von technischen Geräten, Aktionsmitteln und sonstigen Unterlagen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und je nach Einzelfall auch nur gegen gesondertes Entgelt.
10.2. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz dieser technischen Geräte, Aktionsmittel und Unterlagen hat der Kunde zu sorgen.
11. Eigenwerbung
PRISM Events ist berechtigt, Exemplare der von ihr gelieferten Waren oder sonstige Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. PRISM Events kann auf Vertragserzeugnissen ohne Zustimmung des Kunden in geeigneter Form auf ihre Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur schriftlich verweigern.
12. Urheberrecht
12.1. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an von PRISM Events erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Modellen, Texten, Konzeptionen, Veranstaltungsprogrammen und dergleichen, in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher Genehmigung bei PRISM Events
12.2. Werden Erzeugnisse nach den vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Vorlagen, Mustern und dergleichen hergestellt, so trifft den Kunden die alleinige Prüfung, ob dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, PRISM Events von allen eventuellen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.
13. Übertragung von Rechten, anzuwendendes Recht und Teilunwirksamkeit
13.1. Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung von PRISM Events nicht auf Dritte übertragen.
13.2. Die Beziehungen zwischen Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBL I 1973, 856ff. v. 868ff.).
13.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsvereinbarungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz von PRISM Events. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
15. Gewährleistung und Haftung
PRISM Events verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von PRISM Events. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. PRISM Events ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
16. Schadensersatz
16.1. Der Haftungsausschluss gilt auch für Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Firma PRISM Events beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung der Firma PRISM Events ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten und Freelancer von PRISM Events.
16.2. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Farbwechslern, computergesteuerten Leuchten, Mischpulten usw.) ohne Fachpersonal von PRISM Events wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.
16.3. Wird Material ohne Personal angemietet (Dry-Hire), hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle (siehe Gewährleistungsanspruch des Mieters) genannten Haftungsbeschränkungen.
17. Personal / Hilfspersonal
Personalkosten für die Anlieferung, Auf- und Abbau und die Bedienung der Anlagen werden nach den geltenden Tagessätzen berechnet. Der Mieter stellt Hilfspersonal gemäß Auftragsbestätigung zur freien Verfügung. Pro fehlendem Helfer werden EUR 350,00 berechnet. Der Mieter trägt sämtliche Bewirtungskosten des PRISM Events-Personals. Sollte die Bewirtung nicht möglich sein, kann PRISM Events dies auch übernehmen und stellt pro Person EUR 38,00 in Rechnung. PRISM Events zugehörige Personen haben freien Eintritt zur Veranstaltung.